Überwachungskamera Zuschuss – Jetzt abholen

Der deutsche Staat unterstützt Sie mit Zuschüssen (bis 1.600€) und zinsgünstigen Krediten (bis 50.000€) bei Investitionen in Sicherheit im Eigenheim, Wohfnung, Haus. Darunter fallen auch Überwachungskamera, Video Türsprechanlagen, Türsprechanlagen, Videoüberwachung, Gegensprechanlagen und viele andere hochwertige und intelligente Anlagen. Kriminalpräventition steht dabei im Vordergrund, denn die Anzahl der Einbrüche haben zugenommen und die Einbrecher werden auch immer einfallsreicher. Schützen Sie daher Ihr Eigentum.

Unserer Video-Türsprechanlagen sind nach den Förderkategorien förderfähig:

  • Einbruch- und Überfallmeldeanlagen nach DIN EN 50131 Grad 2 z.B. Kamerasysteme, Panikschalter, Personenerkennung an Haus- und Wohnungstüren, intelligente Türschlösser, Geräteabschaltungen ausgeschlossen sind, aber keine baugebundenen Assistenzsysteme, wie zum Beispiel Gegensprechanlagen
  • Baugebundene Assistenzsysteme, wie zum Beispiel Gegensprechanlagen für die Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag (Bedienungs- und Antriebssysteme für Türen, Türkommunikation, Einbau oder Erweiterung von Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik, Einbau oder Erweiterung von baugebundenen Not-, Ruf- und Unterstützungssystemen (z. B. Panikschalter, Geräteabschaltung, Sturz- und Bewegungsmelder, intelligente Türschlösser), Modernisierung von Bedienelementen, Maßnahmen zur Verbesserung der Orientierung und Kommunikation (z. B. Beleuchtung, Gegensprech- oder Briefkastenanlagen, Nachrüstung von automatischen Tür-, Torantrieben)
Bitte klären Sie immer im Vorfeld mit dem Fördermittelgeber Ihre Wunschinstallation, Produkte und Dienstleistungen, um die Förderfähigkeit sicherzustellen. Hiefür stehen Ihnen die Fördermittelgeber kostenlos zur Vefügung.

Überwachungskamera - Zuschuss Programme und Fördermittel

Natürlich gibt es neben dem KFW Programm auch weitere städtische Fördermittel und Landesprogramme für Sicherheit mit einer Überwachungskamera, Videotürsprechanlage, Türsprechanlagen, Videoüberwachung, Gegensprechanlagen. Aber beliebt ist bei den meisten unserer Kunden einfach das KFW Zuschussprogramm. Wir haben Ihnen dennoch die uns bekannten Überwachungskamera - Zuschuss Programme ohne Anspruch auf Vollständigkeit aufgelistet.

Für weitere Informationen zur Förderung stehen wir und unsere Installationspartner Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Oder stöbern Sie im Glossar und den Merkblättern der Zuschussgeber.

Überwachungskamera Zuschuss  - KfW-Förderung Einbruchschutzsysteme

Von der KfW werden diverse Einbruchschutzsysteme staatlich durch einen Investitionszuschuss gefördert. Das erfolgt zwar nicht direkt unter dem Titel Sicherheit, ist aber Bestandteil von anderen „Bau Fördermitteln“. Zu den Fördermaßnahmen im Bereich Sicherheit zählen bspw. Alarmsysteme, Alarmanlagen, Weitwinkelspione, Gegensprechanlagen und Videokameras und Video-Türsprechanlagen. Denn im Eingangsbereich angebracht, dienen Weitwinkelspione, Gegensprechanlagen und Videokameras dazu, Besucher zu überprüfen. Und zwar, bevor Sie die Tür im Erdgeschoss öffnen.

Die KFW unterscheidet dabei prinzipiell zwei relevante Schutz Programme. Ein reines Zuschuss Programm bis 1.600€ und ein Kredit-Programm mit bis zu 50.000€ Volumen. Letzteres kommt immer dann zum Tragen, wenn noch weitere Maßnahmen geplant sind und der Einbruchsschutz nur ein kleiner Bestandteil ist.

Überwachungskamera Zuschuss  - KfW-Förderung Einbruchschutzsysteme – Checkliste

Wenn Sie die KFW Förderung für Einbruchschutzsysteme in Anspruch nehmen wollen, beachten Sie bitte zwingend folgendes:
  • Investition von min. 500€
  • Einhaltung der technischen Mindestanforderungen, Systeme zur Einbruchs- und Überfallmeldung müssen die Anforderungen nach DIN EN 50 131, Grad 2 zum Einbruchschutz oder besser erfüllen
    • Infraschall-Alarmanlagen sind nicht förderfähig
    • Bestimmte Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion sind inzwischen förderfähig. Beim Einbau von Gefahrenwarnanlagen sowie Sicherheitstechnik in Smart Home Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion müssen die Anforderungen nach DIN VDE V 0826-1 erfüllt sein. D.h. die Einbruchmeldefunktion weist keine Abweichung von der vorgenannten Norm auf, bei der Scharf- und Unscharfschaltung wird die Zwangsläufigkeit von der vorgenannten Norm eingehalten
  • Baugebundene Assistenzsysteme, wie zum Beispiel Gegensprechanlagen, werden nur noch im Fördermittel-Baustein Barriererereduzierung - Investitionszuschuss (455-B) gefördert
  • Die Maßnahmen zum Einbruchschutz müssen von Fachunternehmen ausgeführt werden
  • Materialkosten bei Eigenleistung werden nicht mehr anerkannt
  • Gefördert werden beispiels­weise notwendige Maler-, Putz- oder Estrich­arbeiten, Markierungen zur tast­baren Orientierung, erforder­liche Folge­arbeiten an angrenzenden Bauteilen oder Elektro­arbeiten wie die Verlegung oder den Einbau zusätzlicher Steckdosen
  • Es werden nur Bestandsgebäude gefördert
  • Die Zuschuss-Antragstellung muss vor dem Kauf erfolgen
  • Zulässig ist bei der Zuschuss-Antragstellung bei der KFW nur der Online Weg (Link)
  • Die KFW erteilt eine Direktzusage der Förderung im Online-Verfahren
  • Start der Maßnahmen nach Rückmeldung der KfW

Überwachungskamera Zuschuss 1.600€ - KFW Programm „Altersgerecht Umbauen – Zuschuss“ (455)

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und die KfW fördern seit 2015 Maßnahmen des Einbruchschutzes. Insgesamt wurden seit 2015 ca. 200.000 Wohneinheiten mit einem Fördervolumen von 96 Mio. EUR gegen Einbrecher geschützt. gemacht. Dabei zeigt die hohe Nachfrage nach der KfW-Zuschussförderung die Nachhaltigkeit der vergebenen Zuschüsse. Aktuell stehen pro Jahr 65 Millionen EUR für Einbruchschutz bereit. Und Mechanische Sicherungen (Schösser) stehen an oberster Stelle für die Antragsteller.

Am häufigsten wird übrigens der der Einbau einbruchshemmender Haus- und Wohnungstüren, der Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster sowie Nachrüstsysteme für Haus- und Wohneingangstüren gefördert. Denn mit diesen Maßnahmen kann ein wirksamer Einbruchschutz erzielt werden. Pro Wohneinheit wird im Durchschnitt etwa 5.000€ in den Einbruchschutz investiert. Der durchschnittliche Zuschussbetrag für Sicherungen liegt laut KFW bei 500€.

KFW Förderfähig sind:

  • Bis zu 1.600€ Zuschuss für Maß­nahmen zum Einbruch­schutz in Bestands­gebäuden
  • Die ersten 1.000€ der förderfähigen Investitionskosten werden mit 20% bezuschusst. Für alle zusätzlichen förderfähigen Kosten, die über 1.000€ hinausgehen, wird weiterhin ein Zuschuss von 10% gewährt.
  • Eigentümer und Mieter (Privatpersonen)
  • Käufer von frisch saniertem Wohnraum (Ersterwerber)
  • Für alle, die Ihr Eigen­heim vor Einbruch schützen wollen
  • erst Antrag im KfW-Zuschussportal stellen und dann mit dem Vorhaben starten
  • Sofort Zuschuss­höhe erfahren
*** PROGRAMMLINK:   „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“ (455) und pdf Borschüre (Download)

Überwachungskamera Zuschuss  - 6.250€ über KfW-Förderung Barrierereduzierung – Investitions­zuschuss (455-B)

Bis 6.250 Euro Zuschuss je Wohnung für Maßnahmen zur Barriere­reduzierung.Es werden Moder­nisierungs­maßnahmen für Wohneigentum gefördert, mit denen Sie Barrieren reduzieren und Ihren Wohn­komfort erhöhen. Wichtig: Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden.Dazu gehören:Diese Maßnahmen können Sie auch mit­einander kombinieren:
  • Wege zu Gebäuden und Wohn­umfeld­maßnahmen
    • Wege zu Gebäuden, Garagen, Sitz- und Spielplätzen sowie zu Entsorgungs­einrichtungen
    • Umbau und Schaffung von alters­gerechten Kfz-Stell­plätzen sowie deren Über­dachung
    • Umbau und Schaffung oder Über­dachung von Abstell­plätzen für Kinder­wagen, Rollatoren/Rollstühle und Fahrräder
    • sonstige Wohn­umfeld­maßnahmen in bestehenden Gebäuden ab 3 Wohn­einheiten
  • Eingangs­bereich und Wohnungs­zugang
    • Abbau von Barrieren im Haus­eingangs­bereich und bei Wohnungs­zugängen
    • Schaffung von mehr Bewegungs­fläche
    • Wetter­schutz­maßnahmen wie Über­dachungen, Windfänge
  • Überwindung von Treppen und Stufen
    • Einbau, Nach­rüstung oder Verbesserung von Aufzugs­anlagen
    • Treppenlifte, Hebe- oder Plattform­lifte
    • barriere­reduzierende Um­gestaltung von Treppen­anlagen
    • Rampen zur Über­windung von Barrieren
  • Umgestaltung der Raum­aufteilung und Schwellen­abbau
    • Änderung des Raum­zuschnitts von Wohn- und Schlaf­räumen, Fluren oder Küchen
    • Flächenteilung in einem bestehenden Wohngebäude zur Schaffung einer neuen Wohneinheit
    • Verbreiterung von Tür­durch­gängen mit Einbau neuer Innen­türen
    • Schwellenabbau
    • Erschließung oder Schaffung von Terrassen, Loggien oder Balkonen
  • Bad­umbau
    • Änderung der Raum­aufteilung des Bades
    • Schaffung boden­gleicher Dusch­plätze einschließlich Dusch­(-klapp)sitze
    • Modernisierung von Sanitär­objekten (WC, Bidets, Wasch­becken und Bade­wannen einschließlich mobiler Lift­systeme)
  • Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag
    • Einbau oder Erweiterung von baugebundenen Altersgerechten Assistenz­systemen (z. B. für Bedienungs- und Antriebs­systeme für Türen, Rollläden, Fenster, Tür­kommunikation, Beleuchtung, Heizung- und Klima­technik)
    • Einbau oder Erweiterung von Mess-, Steuerungs- und Regelungs­technik
    • Einbau oder Erweiterung von bau­gebundenen Not-, Ruf- und Unter­stützungs­systeme (z. B. Panik­schalter, Geräte­abschaltung, Sturz- und Bewegungs­melder, intelligente Tür­schlösser)
    • Modernisierung von Bedien­elementen
    • Einbau von Stütz- und Halte­systemen einschließlich Maß­nahmen zur Nach­rüstung
    • Maßnahmen zur Verbesserung der Orientierung und Kommunikation (z. B. Beleuchtung, Gegen­sprech- oder Briefkasten­anlagen, Einbau von Hand­läufen, Nachrüstung von automatischen Tür-, Tor- und Fenster­antrieben sowie Roll­läden)
  • Schaffung von Gemein­schafts­räumen, Mehr­generationen­wohnen
    • Umgestaltung von bestehenden Flächen zu Gemein­schafts­räumen oder Schaffung von Gemeinschafts­räumen

Alle Einzel­maßnahmen können kombiniert werden und müssen den technischen Mindest­anforderungen entsprechen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merk­blatt und der Anlage zum Merk­blatt "Technische Mindest­anforderungen und förder­fähige Maßnahmen".

*** PROGRAMMLINK:  KfW-Förderung Barrierereduzierung – Investitions­zuschuss (455-B) und pdf Borschüre (Download)

Überwachungskamera Kredit bis 50.000€ -  KFW Programm „Altersgerecht Umbauen – Kredit“ (159)

Mit diesem Kredit-Programm fördert die KfW Modernisierungsmaßnahmen, mit denen Eigentümer Barrieren abbauen, Ihren Wohnkomfort steigern oder auch den Einbruchschutz erhöhen. Die Förderung ist unabhängig vom Alter. Um aber einen Kredit bei der KfW zu bekommen, muss ein entsprechender Antrag vor Beginn der Umbaumaßnahmen bei der Hausbank gestellt werden. Diese übernimmt dann die Regelung der Kreditdetails und die Abwicklung mit der staatlichen Förderbank. Damit konkurrieren der KFW Kredit mit dem Hausbankkredit, was manhcmal zu unschönen Situationen führt. Planen Sie Zeit ein, da die Antragsprüfung durch die KfW mindestens 4 bis 6 Wochen dauert. Die Auszahlung erfolgt erst nach Abschluss der Maßnahmen. Wenn Sie statt des Kredits einen Zuschuss bevorzugen, wählen Sie das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“ (455).

*** PROGRAMMLINK:   „Altersgerecht Umbauen – Kredit“ (159) und pdf Borschüre (Download)

Die geförderten KFW Kredit Überwachungskamera Maßnahmen umfassen:
  • Wege zu Gebäuden
  • Eingangsbereich und Wohnungszugang
  • Überwindung von Treppen und Stufen
  • Raumaufteilung und Schwellenabbau
  • Badumbau
  • Sicherheitselemente für Senioren
  • Einbruchschutzsysteme
    • Einbruchhemmende Eingangstüren
    • Nachrüstsysteme für Eingangstüren, etwa Querriegelschlösser
    • Nachrüstsysteme für Fenster, etwa drehgehemmte Fenstergriffe
    • Gitter und Rollläden
    • Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen
    • Türspione
    • Assistenzsysteme, etwa Gegensprechanlagen und Bewegungsmelder oder Beleuchtung
  • Umbau und Schaffung von Gemeinschaftsräumen, Mehrgenerationenwohnen
  • Umbaumaßnahmen zum Standard „Altersgerechtes Haus“
Wer erhält die KFW Kredit Überwachungskamera Förderung?
  • Eigentümer und Mieter
  • Käufer von frisch saniertem Wohnraum (Ersterwerber)
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
KFW Kredit Überwachungskamera Konditionen
  • Kredit bis 50.000 Euro je Wohneinheit
  • Auch Nebenkosten werden gefördert
  • Tilgungsfrei bis 5 Jahre
  • Laufzeit: 4 bis 30 Jahre
  • Zinsbindung bis zu 10 Jahren
Den KFW Programm „Altersgerecht Umbauen Kredit können Sie mit anderen Fördermitteln kombinieren, zum Beispiel mit den KfW-Programmen:


Überwachungskamera - KfW-Zuschussportal zur Antragsstellung nutzen

Im Rahmen einer aktuellen und schnellen Antragstellung wurde das Online Verfahren über das KfW-Zuschussportal eingerichtet. Private Bauherren und Mieter können Online ihren Förderantrag bei der KfW stellen und erhalten innerhalb weniger Augenblicke ihre Förderzusage. Jetzt registrieren oder anmelden

Informationen zu Fördermöglichkeiten sind auch über das KfW-Infocenter unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 / 539 9002 erhältlich.


Überwachungskamera Zuschuss vom Finanzamt - 20% Steuerermäßigung bei Handwerkerleistungen bis 1.200€

Gem. Paragraf 35a Absatz 3 EStG ermäßigt sich Ihre Steuer bei Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Dies gilt übrigens nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen, für zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse. Bei geförderten Handwerkerleistungen handelt es sich immer um alle handwerklichen Tätigkeiten, die in einem inländischen Haushalt des Steuerpflichtigen oder in einem in der Europäischen Union oder im  Europäischem Wirtschaftsraum liegenden Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden.
  • Im Rahmen einer Neubaumaßnahme erbrachte Handwerkerleistungen sind nicht begünstigt
  • Der Handwerker muss nicht in der Handwerksrolle eingetragen sein
  • Maßnahmen im Zusammenhang mit der Erweiterung bzw. der Schaffung von Wohnraum sind nicht abzugsfähig
  • Reparatur ist keine abzugsfähige Handwerkerleistung
  • Abzugsfähige Handwerkerleistungen sind:
  • Gartengestaltung, Gartenarbeiten (Bäume fällen, Hecke schneiden, etc.) (Gärtner, Gartenpflege kann haushaltsnahe Dienstleistung sein)
  • Reparatur Waschmaschine, Trockner, Spülmaschine
  • Hausanschlüsse, Elektrik Video Türsprechanlagen
  • Hausschwammbeseitigung
  • Wartung Feuerlöscher, Heizung, Öltankanlagen, Pumpen, Abwasser-Rückstau-Sicherung, Aufzug, Fahrstuhl
  • Kaminkehrer oder  Schonsteinfeger
  • Insektenschutzgitter
  • Klavierstimmer
  • Laubentferner
  • Mauerwerkssanierer
  • Montageleistung beim Möbelkauf
  • Schimmelpilzbekämpfung
  • Schadstoffsanierung
  • Trockenlegung von Mauerwerk
  • Wärmedämmungsmaßnahme
  • Wasserschadensanierung
ACHTUNG: Handwerkerleistungen ermäßigen die Steuer um 20% der Aufwendungen und höchstens 1.200€. Der Rechnungsbetrag ist hierbei brutto abzugsfähig, also inklusive der gezahlten Umsatzsteuer. Barzahlungen werden nicht akzeptiert!

Überwachungskamera Zuschuss – 1.600€ aus dem Schleswig-Holstein: Förderprogramm "Modernisierungszuschuss für Selbstnutzer"

Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hatte entschieden, dass der Einbau von Sicherheitsmaßnahmen gegen Einbruch am und im Gebäude gefördert wird. Mit dem Förderprogramm "Modernisierung für Selbstnutzer" des Landes Schleswig-Holstein konnten Hausbesitzer Maßnahmen in Sachen Energiesparen, Barrierereduzierung und Einbruchschutz finanzieren. Bis zum Jahr 2018 stellte Schleswig-Holstein seit Oktober 2016 insgesamt 1,6 Millionen Euro zur Verfügung.

Jede Privatperson, die Eigentümer einer Immobilie ist und die von ihr selbst genutzt wird, konnte einen Antrag auf Förderung abgeben. Voraussetzungen: Die Immobilie befindet sich in Schleswig-Holstein und es wurden mindestens 2.000€ in Einbruchschutz-Maßnahmen investiert. Die Bezuschussung betrug 20 Prozent, pro Maßnahme bis höchstens 1.600€ Fördersumme.

Zu den geförderten Sicherheitslösungen zählten: 

  • Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren
  • Einbau von Nachrüstsystemen für Haus- und Wohnungseingangstüren
  • Einbau einbruchhemmender Fenster
  • Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster
  • Einbau von einbruchhemmenden Gittern und Rollläden
  • Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen
  • Einbau von Türspionen
  • Einbau von baugebundenen Assistenzsystemen
Den Antrag reichte man bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) ein. Hier konnte er heruntergeladen werden: zum Antrag. Alle weiteren Infos gab es auf der Internetseite der Investitionsbank Schleswig-Holstein: hier entlang. Eine Neuauflage des Programms nach dem Auslaufen in 2018 wird geprüft.

Überwachungskamera Zuschuss – Einbruchschutz wird im Land Nordrhein-Westfalen staatlich mit  Kredit und 1% Zins gefördert

In NRW können Eigenheimbesitzer unabhängig von Fördermitteln für bspw.- den Abbau von Barrieren oder einer energetischen Sanierung auch Zuschüsse für den Einbau von Überwachungskamera, Video-Türsprechanlagen, Türsprechanlagen, Videoüberwachung, Gegensprechanlagen beantragen. Dabei wird nur derselbe Antrag genutzt, der zur Reduzierung von Barrieren verwendet wird. Unterstützt werden in NRW Maßnahmen zum Einbruchschutz mit einem zinsgünstigen Kredit (Effektivzins: 1%) bis zu max. 50 % der förderfähigen Kosten, jedoch mindestens 1.500€ und höchstens 15.000€ pro Wohnung/Haus. Demnach ist ein Antrag auf Förderung ab einem Gesamtwert von 3.000€ möglich. Einen direkten finanziellen Zuschuss gibt es bei diesem Förderprogramm nicht! Die zuständige Bewilligungsbehörden in NRW und deren Erreichbarkeit finden Sie hier.
  • Details, Infomaterial sowie die entsprechenden Anträge zur Reduzierung von Barrieren finden Sie hier
  • Details, Infomaterial sowie die entsprechenden Anträge zur Verbesserung der Energieeffizienz finden Sie hier
  • Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen hat ein Informationsblatt herausgegeben.

Überwachungskamera Zuschuss – 2.500€ von der Stadt Heidelberg über die „Heidelberger Schlossprämie“

Die Stadt Heidelberg hat für Bürgerinnen und Bürger das Förderprogramm „Die Heidelberger Schlossprämie“ aufgelegt. Bürgerinnen und Bürger können dabei einen Zuschuss von 25 Prozent bis maximal 2.500€ beim Einbau von mechanischer Sicherheitstechnik erhalten. Sowohl Eigentümerinnen und Eigentümer als auch Mieterinnen und Mieter können die Förderung beantragen. Voraussetzung ist, dass die geplanten Maßnahmen mit der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle Heidelberg abgestimmt und in den Sicherungsempfehlungen festgehalten sind.

Gefördert werden mechanische Sicherungsmaßnahmen wie zum Beispiel einbruchhemmende Fensterbeschläge oder Zusatzschlösser mit Sperrbügel. Für passive elektronische Maßnahmen wie Alarmanlagen oder Videoüberwachungen ist keine Förderung möglich. Details und Infomaterial zu den Förderprogrammen der Stadt Heidelberg finden Sie hier. Bei Fragen zu den Förderprogrammen hilft Ihnen der Bürgerservice der Stadt Heidelberg gerne weiter. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

Überwachungskamera Zuschuss – Förderprogramm der Stadt Friedrichshafen

Seit Jahren beschäftigen Wohnungseinbrüche Kommunen und Polizeibehörden. Gemeldete Vorfälle schlagen sich mit einem gewichtigen Anteil in den Kriminalstatistiken nieder. Seit Anfang 2017 hat die Stadt Friedrichshafen das Förderprogramm „Klimaschutz durch Energiesparen“ aufgelegt. Dabei wird ähnlich der KFW auch der Einbruchschutz als Untergruppe gefördert. Seit 1. Januar 2019 gilt die zwölfte Fassung, mit Anpassungen an veränderte gesetzliche Vorgaben und technische Standards.
  • Nur Gebäude, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden, sind förderfähig
  • Gefördert werden im Sicherheitsbereich Außentüren und Fenster bzw. Balkon- und Terrassentüren, die von einem festen Untergrund von außen direkt und ohne Leiter erreichbar sind. Dies gilt auch für Fenster bzw. Balkontüren im 1. OG, die über Balkone erreichbar sind.
  • Der Zuschuss beträgt pro beweglichem Fenster- oder Türflügel unabhängig von der Größe 50€. Die Investition für die förderfähigen Maßnahmen muss mindestens 2.000€ betragen. Sie können bis zu 1.000€ für eine Wohnung bzw. für ein Ein-/Zweifamilienhaus oder max. 2.000€ für ein Mehrfamilienhaus erhalten.
  • Gleichartige Maßnahmen werden je Gebäude nur einmal bezuschusst, es sei denn, es handelt sich um klar getrennte Gewerke / Anlagen.
  • Rechnungen einschließlich der Zahlungsnachweise müssen der Stadt Friedrichshafen zukünftig statt 12 nun 24 Monate nach der Zuschussbewilligung vorgelegt werden. In begründeten Fällen sind diese auf schriftlichen Antrag spätestens nach 36 Monaten einzureichen.

Überwachungskamera Zuschuss – bis zu 5.000€ Kredit vom Freistaat Sachsen für bis zu 90% der Kosten

Der Freistaat Sachsen fördert mit diesem Programm Sanierungsmaßnahmen an bestehenden innerstädtischen Wohngebäuden auf der Basis einer energetischen Bewertung mit einem öffentlichen zinsgünstigen Darlehen. Für die technische und wirtschaftliche Bauberatung und -betreuung wird ein Zuschuss gewährt. Seit 19.09.2014 können in Verbindung mit den Maßnahmen zur energetischen Sanierung zusätzlich auch solche zur Verbesserung des Einbruchschutzes gefördert werden.

Allgemein Programm Sanierungsmaßnahmen Freistaat Sachsen
  • Die Förderung von Ferienwohnungen ist ausgeschlossen.
  • Zuwendungsempfänger ist der Eigentümer eines Gebäudes oder einer Wohnung. Ein Rechtsanspruch auf diese Förderungen besteht nicht.
Darlehenshöhe Programm Sanierungsmaßnahmen Freistaat Sachsen
  • bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten
  • mindestens EUR 5.000 insgesamt
Höchstbetrag Programm Sanierungsmaßnahmen Freistaat Sachsen
  • maximal EUR 50.000 je Wohneinheit des geförderten Gebäudes
Laufzeit, Sollzinsbindung Programm Sanierungsmaßnahmen Freistaat Sachsen
  • maximal 25 Jahre
Sollzinssatz Programm Sanierungsmaßnahmen Freistaat Sachsen
  • erstes bis 25. Jahr: 1 Prozent pro Jahr
Auszahlung Programm Sanierungsmaßnahmen Freistaat Sachsen
  • bis EUR 25.000 Darlehenssumme: 100 Prozent nach Abschluss der Maßnahme
  • über EUR 25.000 Darlehenssumme: in drei Teilbeträgen nach Baufortschritt (Bestätigung durch sachverständigen Dritten) möglich
  • Abruf des Darlehens grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten
Rückzahlung Programm Sanierungsmaßnahmen Freistaat Sachsen
  • vollständige Rückzahlung in gleichmäßigen Raten während der Laufzeit bei einem Tilgungssatz von circa 3,70 Prozent pro Jahr
  • Besteht zum Ende der Laufzeit ein Restdarlehensbetrag, ist dieser mit der planmäßigen Schlussrate zu tilgen.
  • ein tilgungsfreies Jahr (ab Zusage)
  • Mit einer Ankündigungsfrist von zehn Bankarbeitstagen zum Fälligkeitstermin ist einmal jährlich eine vorzeitige teilweise oder komplette Rückzahlung ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Sicherheiten Programm Sanierungsmaßnahmen Freistaat Sachsen
  • Darlehen über EUR 50.000 sind im Grundbuch an rangbereiter Stelle dinglich zu sichern.
Ablauf Programm Sanierungsmaßnahmen Freistaat Sachsen
Antragsstellung über die SAB. Im Weiteren empfiehlt sich folgendes Vorgehen:
  • Objekt energetisch bewerten lassen, Maßnahmen festlegen und deren Kosten ermitteln
  • Antrag bei der SAB stellen
  • Bewilligung erfolgt durch Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Darlehensvertrages
  • anschließend unter Beachtung der Festlegungen im Darlehensvertrag Maßnahmen durchführen
  • Auszahlung nach Abschluss der Maßnahme oder bei Baufortschritt beantragen
  • mit Beantragung der Schlussauszahlung Verwendungsnachweis und die Bestätigung der fachgerechten Ausführung durch sachverständigen Dritten erbringen
Voraussetzungen:
  • Die Förderung erfolgt in Gemeinden mit der Funktion eines Ober- oder Mittel- oder Grundzentrums.
  • Die zuständige Gemeinde muss bestätigen, dass sich das Vorhaben
    • in einem Gebiet befindet, das nach den Städtebaulichen Entwicklungskonzept (INSEK) als integrierte Lage ausgewiesen ist oder
    • den demografischen und wohnungspolitischen Zielsetzungen der Gemeinde entspricht.
  • Darüber hinaus sind auch Vorhaben an Wohngebäuden förderfähig, die auch nach den Kapiteln A, E oder G der Förderrichtlinie Integrierte Ländliche Entwicklung (RL ILE) in der jeweils geltenden Fassung gefördert werden.
  • Das Gebäude muss durch eine nach § 21 Energieeinsparverordnung (EnEV) ausstellungsberechtigte Person energetisch bewertet worden sein. Die Bewertung muss den Ist-Zustand darstellen, Sanierungsmaßnahmen aufzeigen und eine Berechnung der erzielbaren Energieeinsparungen beinhalten.
  • Die Bewertung darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen und muss auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Fassung der EnEV erfolgen.
  • Nach der Umsetzung der energetischen Maßnahmen müssen die Anforderungen des § 9 EnEV übertroffen beziehungsweise bei Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien die Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes(EEWärmeG) eingehalten und gemäß § 10 EEWärmeG belegt werden. Die nach der Sanierung erzielten jährlichen Einsparungen an CO2-, Primärenergie- und Endenergieverbrauch müssen ausgewiesen werden.
  • Das für die Sanierung vorgesehene Gebäude muss älter als zwei Jahre sein.
  • Die Gesamtbelastung aus der Finanzierung und den sonstigen Aufwendungen muss auf Dauer tragbar sein.
  • Dem Vorhaben dürfen öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen.

Zweckbindungsfrist Programm Sanierungsmaßnahmen Freistaat Sachsen

Der geförderte Wohnraum darf innerhalb von 25 Jahren keiner anderen Nutzung zugeführt werden und nicht zurückgebaut werden.

Erforderliche Unterlagen Programm Sanierungsmaßnahmen Freistaat Sachsen

SAB-Antragsformulare 

Frist/Dauer Programm Sanierungsmaßnahmen Freistaat Sachsen

Das Vorhaben darf erst nach Finanzierungszusage begonnen werden. Ein Vorhaben gilt als begonnen, wenn der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrags erfolgt ist. Planungsleistungen gelten nicht als Baubeginn.

Kosten Programm Sanierungsmaßnahmen Freistaat Sachsen

  • Darlehenszinsen
  • Entgelt bei Nichtabnahme: einmalig 1 Prozent des Gesamtdarlehens, höchstens EUR 1.000
Weitere Kosten entstehen regelmäßig für die Bestellung von Sicherheiten (Grundpfandrechte) und für die Versicherung des Wohngebäudes. Darüber hinaus können im Einzelfall weitere Kosten anfallen.

Rechtsgrundlage Programm Sanierungsmaßnahmen Freistaat Sachsen

Überwachungskamera – Welchen Einbruchschutz empfiehlt die Polizei?

Bei Neu- und Umbauten erhält man durch den Einbau geprüfter und zertifizierter einbruchhemmender Türen und Fenster nach DIN EN 1627ff. ab der Widerstandsklasse (RC) 2 einen guten Einbruchschutz. Hier ist sichergestellt, dass es in der Gesamtkonstruktion (Türblatt, Zarge, Schloss und Beschlag) keinen Schwachpunkt gibt. Wer gerade umbaut oder renoviert, sollte neben der richtigen Wärmedämmung oder dem altersgerechten Umbau von Anfang an auch aufeinander abgestimmte technische Sicherungsmaßnahmen mit einplanen, also einen Einbruchschutz aus einem Guss. Denn in der Regel ist es günstiger, die geeignete Sicherungstechnik sofort einzubauen, als später unter Umständen aufwändig nachzurüsten.

Dennoch können geeignete Fenster und Türen auch nachgerüstet werden. Die Polizei empfiehlt den Einbau von Nachrüstsystemen gem. DIN 18104 Teil 1 und 2. Kommen beispielsweise geprüfte einbruchhemmende Türen nicht in Frage, ist eine deutliche Verbesserung des Einbruchschutzes immer noch möglich. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um eine widerstandsfähige Grundkonstruktion handelt. Wichtig: Die Nachrüstung für Türblätter, Türrahmen, Türbänder, Türschlösser, Beschläge, Schließbleche und auch Zusatzsicherungen müssen in ihrer Wirkung sinnvoll aufeinander abgestimmt sein. Nebeneingangstüren können wirkungsvoll z. B. auch mit massiven Schubriegeln, starken Vorlegestangen aus Holz oder Profilstahl im oberen und unteren Türdrittel oder mit einem Querriegelschloss nachgerüstet werden. Eingebaute Sicherungen können aber nur bei fachgerechter Montage ihre volle Wirkung entfalten und den entsprechenden Einbruchschutz bieten.

Deshalb bieten die polizeilichen Beratungsstellen „Adressennachweise von Errichterunternehmen für mechanische Sicherungseinrichtungen“ an. Bei diesen Adressennachweisen handelt es sich um Listen, in denen Fachfirmen genannt sind, die sich verpflichtet haben, Sicherungstechnik entsprechend der polizeilichen Empfehlungspraxis nachzurüsten. Sie finden diese Listen im Internet, indem Sie die Stichworte „Adressennachweis Mechanische Sicherungseinrichtungen + Name des Bundeslandes“ in eine Internet-Suchmaschine eingeben.

Mechanische Sicherungen, die sinnvoll aufeinander abgestimmt sind, stehen an erster Stelle, um sich wirksam gegen Einbruch zu schützen, und bilden grundsätzlich die Basis  für ein solides Sicherungskonzept. Einbruchmeldeanlagen bieten einen zusätzlichen Schutz. Sie verhindern zwar keinen Einbruch. Allerdings erhöht sich für den Einbrecher durch den Alarm an eine Hilfe leistende Stelle das Risiko, entdeckt zu werden. Grundsätzlich soll die Einbruchmeldeanlage auch die Möglichkeit bieten, einen Überfallalarm auszulösen. Wenn Sie den Einbau einer Einbruchmeldeanlage in Erwägung ziehen, sollten Sie sich im Vorfeld bei einer (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstelle beraten lassen. Um Falschalarme zu verhindern und um eine bestimmungsgemäße Funktion der Anlage zu gewährleisten, ist es wichtig, dass eine Einbruchmeldeanlage fachgerecht projektiert, installiert und instand gehalten wird.

Bei den polizeilichen Beratungsstellen gibt es in vielen Bundesländern Nachweise von Errichterunternehmen für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen. Bei diesen Nachweisen handelt es sich um Listen, in denen Fachfirmen genannt sind, die sich verpflichtet haben, nach bestimmten Normen, Richtlinien und Anforderungen zu arbeiten. Geben Sie einfach in einer Suchmaschine im Internet die Stichworte ein: „Adressennachweis ÜMA EMA + Name des Bundeslandes“ - also zum Beispiel: „Adressennachweis ÜMA EMA Hessen“.

Überwachungskamera –  7 Tipps zur Vermeidung von Einbrüchen, die Sie kein Geld kosten

  1. Wenn Sie Ihr Haus verlassen – auch nur für kurze Zeit – schließen Sie unbedingt Ihre Haustür ab!
  2. Verschließen Sie immer Fenster, Balkon- und Terrassentüren. Denken Sie daran: Gekippte Fenster sind offene Fenster!
  3. Verstecken Sie Ihren Schlüssel niemals draußen. Einbrecher finden jedes Versteck!
  4. Wenn Sie Ihren Schlüssel verlieren, wechseln Sie den Schließzylinder aus!
  5. Achten Sie auf Fremde in Ihrer Wohnanlage oder auf dem Nachbargrundstück!
  6. Informieren Sie bei verdächtigen Beobachtungen sofort die Polizei!
  7. Geben Sie keine Hinweise auf Ihre Abwesenheit bspw. in sozialen Netzwerken oder auf Ihrem Anrufbeantworter!
 
Zusätzlich empfiehlt die Polizei eine mechanische Sicherung aller Fenster und Türen, damit ungebetene Gäste erst gar nicht hineinkommen. Ergänzende Sicherheit bietet zum Beispiel eine Einbruch- und Überfall-Meldeanlage. Damit werden Einbruchsversuche automatisch gemeldet und man kann den Alarm bei Gefahr auch selbst auslösen.

QUELLEN: KFW, www.polizei-beratung.de

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